Bei „Stützen mit Traversen“ spricht man von Stahltraversen, die an den Stützköpfen der Unterbodenkonstruktion eingehängt und dort zusätzlich noch verschraubt werden können.
Die Doppelbodenplatten liegen dann zum einen auf den Schalldämmauflagen der Stützen und zusätzlich auf den Traversen auf.
Hierdurch wird die Stabilität der horizontalen Auflagefläche der gesamten Unterbodenkonstruktion gesteigert, wodurch sich wiederum die Stabilität und die Traglast des Doppelbodens/Hohlbodens erhöhen.
Wir empfehlen ab 500 mm Fußbodenhöhe grundsätzlich den Einsatz von Traversen, um eine Versteifung der Unterkonstruktion zu erreichen.
Je nach Beschaffenheit des Systembodens bieten wir unterschiedliche Traversen an.